Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 10.11.2004

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9456
FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00 E (https://dejure.org/2003,9456)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2003 - 16 K 4531/00 E (https://dejure.org/2003,9456)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2003 - 16 K 4531/00 E (https://dejure.org/2003,9456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 Abs. 1; EStG § 52 Abs. 15
    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnerzielungsabsicht; Pachtdauer; Entnahmewert; Wohnhaus; Generationenbetrieb; Prognosezeitraum; Totalverlust - Gewinnerzielungsabsicht bei sog. Generationenbetrieb: Abzustellen ist auf den einzelnen Pächter und die Pachtdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht bei sog. Generationenbetrieb: Abzustellen ist auf den einzelnen Pächter und die Pachtdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Totalgewinnperiode bei einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb; Unterscheidung zwischen Pachtbetrieben und Eigentumsbetrieben bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht; Indizierung einer Gewinnerzielungsabsicht durch Betriebsfortführung zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 946
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00
    Der Aufwand für das Wohnhaus, der zu einem höheren Entnahmewert des Gebäudes führen könnte, ist im Rahmen der Gewinnerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen, da nach § 52 Abs. 15 EStG der Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt ( vgl. den BFH-Beschluß vom 25.6.1984 GrS 4/82 in BStBl II 1984, 751; auch FG München, Urteil 11 K 2180/95 vom 15.5.1997- Juris Dok. Nr. DVRE 000144905; schließlich auch der Klägerschriftsatz vom 25.3.2003 ).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00
    Es ist zwar richtig, dass die Totalgewinnperiode bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mehr als eine Generation umfassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 24.8.2000 IV R 46/99 in Bundessteuerblatt - BStBl II 2000, 674).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2003 - 16 K 4531/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 18.3.1999 IV R 65/98 in BStBl II 1999, 398) ist zwischen Pachtbetrieben und Eigentumsbetrieben zu unterscheiden mit der Folge, dass dann auch bei Pachtbetrieben der Prognosezeitraum für die Gewinnerzielungsabsicht an der Pachtdauer ausgerichtet sein muss, so wie im Gerichtsbescheid geschehen.
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 426/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9443
FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 426/04 (https://dejure.org/2004,9443)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.11.2004 - 13 K 426/04 (https://dejure.org/2004,9443)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. November 2004 - 13 K 426/04 (https://dejure.org/2004,9443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10d Abs 4 S 4 EStG, § 46 Abs 2 Nr 8 EStG
    Verlustfeststellung nach Ablauf der Antragsfrist für eine Einkommensteuerveranlagung

  • rechtsportal.de

    EStG § 10d Abs. 4 Satz 4; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
    Verlustabzug; Feststellungsbescheid; Änderung; Einkommensteuerbescheid; Ausbildungskosten; Antragsfrist; Pilot - Verlustfeststellung nach Ablauf der Antragsfrist für eine Einkommensteuerveranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Verlustfeststellung nach Ablauf der Antragsfrist für eine Einkommensteuerveranlagung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids bei Ablauf der Frist für den Erlass eines Einkommensteuerbescheids; Möglichkeit der Änderung eines keinen Verlust aufweisenden Steuerbescheides als Voraussetzung für den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1713
  • EFG 2005, 946
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 426/04
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 09.12.1998, BStBl II 2000, 3).

    Diese zuletzt genannte Voraussetzung sichere die Bestandskraft des vorausgehenden Steuerbescheides; andernfalls könnten durch die Änderung des Feststellungsbescheids in einem bestandskräftigen Steuerbescheid enthaltene Fehler in einem späteren Veranlagungszeitraum korrigiert werden (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BStBl II 2000, 3).

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 426/04
    In einem Begleitschreiben seiner Bevollmächtigten beantragte er unter Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zu Fortbildungs- und Ausbildungskosten (Urteil vom 27.05.2003 VI R 33/01) den verbleibenden Verlust festzustellen.
  • FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 1303/04

    Kein erstmaliger Verlustfeststellungsbescheid wenn entsprechender

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 426/04
    Hinsichtlich des Jahres 1999 wird auf das Parallelverfahren 13 K 1303/04 verwiesen.
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    c) Auch der Sinn und Zweck des § 10d EStG verlangt nicht, dass ein erstmaliger Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustabzug ausnahmslos nur dann ergehen kann, wenn für das Verlustentstehungsjahr noch ein Einkommensteuerbescheid erlassen werden kann (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 23. März 2004 VII 62/01, EFG 2004, 1130; Urteil des FG Köln vom 11. Mai 2005 4 K 2205/02, EFG 2005, 1679 --Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs --BFH-- XI R 25/05--; Wüllenkemper, EFG 2004, 1132; Adamek, EFG 2004, 1294; Pfützenreuter, EFG 2005, 1681; a.A. Urteile des Hessischen FG vom 10. November 2004 13 K 1303/04, EFG 2005, 789 --rechtskräftig-- und 13 K 426/04, EFG 2005, 946 --BFH-Aktenzeichen XI R 56/04--; Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 11. März 2005, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 011/2005, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 786; Gatzka/Wilhelm, DStR 2005, 1794; Valentin, EFG 2005, 790).
  • FG Hamburg, 25.11.2005 - II 305/04

    Einkommensteuer: Verhältnis des Verlustvortrages zur Einkommensteuerveranlagung

    Urteil vom 11.05.2005.4 K 2205/02, EFG 2005, 1679 ; Hess. FG, Urteil vom 10.11.2004, 13 K 1303/04, EFG 2005, 789 und Urteil vom 10.11.2004, 13 K 426/04, EFG 2005, 946 ; FG Berlin, Urteil vom 27.04.2004, 7 K 7414/03, EFG 2004, 1293).
  • FG Hessen, 14.09.2007 - 13 K 3578/06

    Verlustfeststellung nach Ablauf der Verjährungsfrist für den Folgebescheid

    Der erkennende Senat hält an seiner bisherigen (Urteil vom 10.11.2004, 13 K 426/04, EFG 2005, 946)- und weiterhin vom Finanzamt vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr fest, wonach ein Verlustfeststellungsbescheid nur dann ergehen kann, wenn auch der Erlass eines entsprechenden Einkommensteuerbescheides noch möglich ist.
  • FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 1303/04

    Kein erstmaliger Verlustfeststellungsbescheid wenn entsprechender

    Hinsichtlich des Jahres 2000 wird auf das Parallelverfahren 13 K 426/04 verwiesen.
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